Feuerlöscher Training

Im Umgang mit Feuerlöschern geschultes Personal im Unternehmen zu haben ist nicht nur sinnvoll, es wird in der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) vom Unternehmer gefordert.

Die Brandschutzhelfer müssen im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig unterwiesen werden. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Eine Praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehört zur fachkundigen Unterweisung. Darüber hinaus kann die Wirkung eines Fettbrandes sowie eine Spraydosenexplosion demonstriert werden.
Wir führen die Unterweisung bei Ihnen vor Ort durch und berücksichtigen selbstverständlich die individuellen Anforderungen z.B. aus Ihrer Brandschutzordnung.

Auf diese Weise ist eine für Ihr Unternehmen effektive, zeitsparende Unterweisung gewährleistet und Ihre Beschäftigten sind in der Lage einen Entstehungsbrand zu bekämpfen sowie den Schaden zu verringern.

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